Kreishandwerkerschaft Wernigerode
Körperschaft des öffentlichen Rechts - Das Rathaus des Handwerks

Die Antworten auf die häufig gestellte Fragen


1. Wer haftet, wenn der Handwerker nicht kommt?

Wenn der Handwerker nicht pünktlich kommt, müssen Sie ihm eine angemessene Frist setzen und die Ablehnung der Leistung in Aussicht stellen. Versäumt der Handwerker auch die neue Frist, dürfen Sie als Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall hat der Handwerker keinen Anspruch auf Erstattung irgendwelcher Kosten. Sofern durch einen vereinbarten, aber nicht eingehaltenen Termin Schaden entstanden ist, könnten im Einzelfall sogar Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.


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