Kreishandwerkerschaft Wernigerode
Körperschaft des öffentlichen Rechts - Das Rathaus des Handwerks

Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen


15. Wie verbindlich sind Kostenvoranschläge?

Wenn z. B. der Meister zwischen Tür und Angel dem Kunden sagt: "Na ja, ganz grob über den Daumen geschätzt, kann das ... Euro kosten", so kann man den Meister wohl kaum auf den genannten Betrag festlegen. Auch das Gesetz geht davon aus, dass der Kostenvoranschlag lediglich eine unverbindliche Berechnung der voraussichtlichen Kosten ist. Allerdings können beide Parteien vereinbaren, dass der schriftliche Kostenvoranschlag verbindlich sein soll. Ist das geschehen, darf der Handwerksbetrieb nur die veranschlagte Summe berechnen, selbst wenn seine Kosten in der Zwischenzeit gestiegen sind.

zurück zur Übersicht