Kreishandwerkerschaft Wernigerode
Körperschaft des öffentlichen Rechts - Das Rathaus des Handwerks

Die Antworten auf die häufig gestellten Fragen


5. Muss die Anfahrt zum Kunden bezahlt werden?

Bei der Regelung der Fahrkosten handelt es sich um eine Preisnebenabrede, die möglichst vor Vertragsabschluß geklärt werden sollte. Fahrzeiten sind keine Arbeitszeiten, jedoch hat der Handwerksmeister das Recht, die durch die An- und Abfahrt entstehenden Kosten sich nach dem tatsächlichen Aufwand vergüten zu lassen. Der Einsatz des Lieferfahrzeuges kann in Form einer Pauschale oder nach den gefahrenen Kilometern berechnet werden. Es gibt auch Betriebe, die die Kosten des Fuhrparks in den Stundenlohnverrechnungssatz einbeziehen. Wird die in Rechnung gestellte reine Arbeitszeit beanstandet, sollte man sich mit den Handwerksmeistern offen darüber aussprechen, um zu erfahren, wie sich die verschiedenen Stunden zusammensetzen. Besser ist es immer, wenn der Kunde die vom Handwerker geleisteten Stunden auf dem Stundenzettel abzeichnet, um späteren Beanstandungen vorzubeugen. Das ist jedoch nur dann von Bedeutung, wenn im Betrieb keine erhebliche Vorfertigungszeiten hinzukommen. Was der Kunde jedoch nicht immer weiß und wissen kann, sind die Zeiten, die nötig sind, um das Werkzeug und das erforderliche Material vor Beginn der Montage und nach Beendigung der Arbeit an Ort und Stelle wieder einzuräumen. In vielen Handwerksbereichen entstehen, wie wir erwähnten, auch Vorfertigungszeiten in der Werkstatt für Leisten, Böden, Anschlüsse, Verbindungen usw., die für die auszuführende Reparatur notwendig sind.


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